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StuB Nr. 6 vom Seite 301

Aufwendungen für einen privat angeschafften Computer und für Internetnutzung

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Mit Erlass vom  - S 2354 - 1 - V B 3 wurde mitgeteilt, dass § 12 EStG einer Aufteilung der Aufwendungen für einen privat angeschafften Computer nach geänderter Rechtsauffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nicht mehr entgegen steht. Der auf die berufliche Nutzung entfallende Teil der Aufwendungen für den privat angeschafften Computer einschließlich Zubehör kann daher steuerlich berücksichtigt werden, sofern der Umfang der beruflichen Nutzung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht ist. Nach einem erneuten Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist an dieser Auffassung festzuhalten.

Die in dem Bezugserlass vom angekündigte typisierende Regelung wird nicht mehr für notwendig erachtet. Es wird gebeten, den nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten beruflichen Nutzungsanteil wie bisher anzuerkennen. Offene Fälle, die bislang noch nicht einvernehmlich abgeschlossen werden konnten, sind nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden. Diese Grundsätze gelten für die Aufwendungen eines privat angeschafften Computers einschließlich der Peripheriegeräte und sonstiger mit der Nutzung in Zusammenhang stehender Aufwendungen einschließlich der Auf...

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