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Aufwendungen eines Unternehmers für Telekommunikation
Der Arbeitgeber hat regelmäßig ein Interesse daran, die private Nutzung betrieblicher Telekommunikationseinrichtungen durch Arbeitnehmer einzuschränken (Entstehung von Telefongebühren, Einsatz von Arbeitszeit für unternehmensfremde Zwecke). Dieser natürliche Interessensgegensatz fehlt beim Unternehmer. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 3 Nr. 45 EStG auf Stpfl. mit Gewinneinkünften würde die Möglichkeit eröffnen, gezielt private Aufwendungen in den steuerrelevanten betrieblichen Bereich zu verlagern und in dieser Weise ungerechtfertigte Steuererleichterungen zu erlangen. Der Arbeitnehmer hat diese Möglichkeit nicht, weil er zunächst darauf angewiesen ist, dass sein Arbeitgeber die private Nutzung überhaupt gestattet und zudem keine Kostenerstattung verlangt.
Bei den Gewinneinkünften sind gem. der Kurzinformation ESt Nr. 001/02 der die Aufwendungen für betriebliche Telekommunikationsgeräte zunächst in vollem Umfang Betriebsausgaben. Die private Nutzung durch den Betriebsinhaber ist durch eine Nutzungsentnahme (§ 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG, H 39 ESt-Handbuch 2000, Stichwort: Nutzungen) in der Gewinnermittlung zu korrigieren, wobei die private Nutzung ggf. im ...