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Emissionshandelssystem für Treibhausgase
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Durch die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl EU Nr. L 275 S. 32) ist europaweit ein System für den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten eingeführt worden. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Richtlinie mit dem Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen vom „TEHG” (BGBl I S. 1578) sowie dem Gesetz über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionenberechtigungen in der Zahlungsperiode 2005 bis 2007 „ZuG 2007” (BGBl 2004 I S. 2211) umgesetzt. Das TEHG ist mit Wirkung vom , das ZuG 2007 mit Wirkung vom in Kraft getreten. Von der gemeinschaftsrechtlich zulässigen Möglichkeit, einen durch die Richtlinie 2003/87/EG (a. a. O.) bestimmten Anteil der Emissionszertifikate entgeltlich auszugeben, ist dabei nicht Gebrauch gemacht worden.
Die rechtlichen Voraussetzungen für einen gemeinschaftsweiten Handel mit Emissionszertifikaten (Berechtigungen i. S. des § 3 Abs. 4 TEHG) werden dabei durch § 6 Abs. 3, §§ 7 bis 10 und §§ 13 bis 16 TEHG sowie § 18 ZuG 2007 geschaffen. Berechtigungen, die von anderen Mitgliedstaa...