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Übergangsgewinn bei Einbringung einer Einzelpraxis zu Buchwerten
Der (Kurzbericht in StuB 2002 S. 77) entschieden, dass ein Freiberufler, der im Zusammenhang mit der Einbringung seiner Einzelpraxis in eine neu gegründete Sozietät zum Bestandsvergleich übergeht, dann keinen Anspruch darauf hat, den Übergangsgewinn auf drei Jahre zu verteilen, wenn die Einbringung zu Buchwerten erfolgt.
Das EStG kennt verschiedene Arten der Gewinnermittlung für die betrieblichen Einkunftsarten. Freiberufler ermitteln ihren Gewinn überwiegend durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, bei der es auf den Zu- und Abfluss der Einnahmen und Ausgaben ankommt. Gehen Freiberufler zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG über, sind Zu- und Abrechnungen vorzunehmen, die der abweichenden Technik der Gewinnermittlung Rechnung tragen und sicherstellen sollen, dass sich Geschäftsvorfälle nicht doppelt oder überhaupt nicht auswirken. Ein Übergangsgewinn, der nach Saldierung dieser Zu- und Abrechnungen entsteht, kann auf zwei oder drei Jahre verteilt versteuert werden (R 17 Abs. 1 Satz 4 EStR).
Im entschiedenen Fall hatte ein Steuerberater (S), der bislang eine Einzelpraxis betrieben hatte, zum mit einem Kollegen (K) eine Sozietät gegründet. S brachte...