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Behandlung von Erschließungsmaßnahmen
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Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Erschließungsmaßnahmen wurde im (BStBl I S. 1188 = StuB 2000 S. 848) Stellung genommen. Hiernach sind die dort niedergelegten Rechtsgrundsätze erstmals auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Tag nach der Veröffentlichung () dieses Schreibens im BStBl I erbracht werden. Bis dahin waren die im genannten Grundsätze maßgeblich, in dem ausschließlich Stellung genommen wurde zur Vorsteuerabzugsberechtigung aus Erschließungsmaßnahmen, die durch Bauherren selbst getätigt wurden. Das (a. a. O.) wurde durch das (BStBl I S. 1581 = StuB 2001 S. 248) ersetzt; dieses wiederum durch das (BStBl I S. 631 = StuB 2002 S. 774). Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird zur Vertrauensschutzregelung des – aufgehobenen – (a. a. O.) folgende Auffassung vertreten:
Die im (a. a. O.) enthaltene Vertrauensschutzregelung (Anwendung ...