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Begründung einer echten Betriebsaufspaltung mit Beteiligung eines Angehörigen
– Anmerkungen zum –
Für die Zeit vor 1999 ist die unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern mit stillen Reserven zur Begründung einer Betriebsaufspaltung möglich.
Bei der teilentgeltlichen Veräußerung von Einzelwirtschaftsgütern des Besitzunternehmens an die Betriebs-GmbH zum Buchwert ist der Übertragungsvorgang nach Maßgabe der Trennungstheorie in ein entgeltliches und unentgeltliches Geschäft zu zerlegen.
Hinsichtlich des unentgeltlichen Teils des Übertragungsvorgangs liegen verdeckte Einlagen in die Betriebs-GmbH vor; beim Besitzunternehmen kommt es zu einer partiellen Gewinnrealisierung.
I. Vorbemerkungen
Wird ein bisher einheitliches gewerbliches Unternehmen in der Weise aufgeteilt, dass ein Teil des Betriebsvermögens auf die Betriebsgesellschaft übertragen wird und mindestens eine der wesentlichen Betriebsgrundlagen beim nunmehrigen Besitzunternehmen verbleibt, aber dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassen wird, handelt es sich, sofern die Voraussetzungen der persönlichen und sachlichen Verflechtung zwischen den beiden Unternehmen erfüllt sind, um eine sog. echte Betriebsaufspaltung. Die Rechtsprechung hat bis einschließlich des VZ 1998 zugelassen, dass die übertragenen W...