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StuB Nr. 4 vom Seite 178

BMF: Vorbereitung von Maßnahmen zur durchgreifenden Steuervereinfachung

Einer Pressemitteilung vom zufolge plant das BMF folgende Maßnahmen zur Steuervereinfachung:

1. Eindämmung der Normenflut

Um das Wuchern der bisherigen Verwaltungspraxis künftig zu unterbinden, hat das BMF die Länder gebeten, durch Generalerlasse die unmittelbare Geltung der im BStBl veröffentlichten BMF-Schreiben anzuordnen. Alle Länder haben diesem Vorschlag des BMF zugestimmt. Darüber hinaus soll der Altbestand an inhaltsgleichen Ländererlassen und OFD-Verfügungen durchforstet und zu einem bestimmten Stichtag mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben sowie gleichzeitig die unmittelbare Geltung des maßgebenden BMF-Schreibens angeordnet werden.

2. Entbürokratisierung des Steuerrechts durch bundeseinheitliche Steuererklärungen

Das BMF erstellte in der Vergangenheit Musterformulare für die Steuererklärungen. Wegen Länderbesonderheiten weichen in der Praxis jedoch viele Steuererklärungen der einzelnen Bundesländer von den Mustern ab. Das stellt eine erhebliche kostenträchtige Belastung für Bürgerinnen und Bürger, steuerberatende Berufe, Software-Hersteller und im Ergebnis auch für die Finanzverwaltungen der Länder dar. Die Länder haben nun dem Vorschlag zugestimmt, die Vordrucke für Steuer...

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