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Zwei besonders lesenswerte Aufsätze
In loser Folge stellen wir an dieser Stelle auch immer wieder für den Praktiker lesenswerte Aufsätze vor. Dieses Mal möchten wir zwei Beiträge zur Lektüre empfehlen. Hahn hat im Bonner Handbuch der Rechnungslegung (26. Ergänzungslieferung) das Thema „Segmentberichterstattung” sehr praxisnah erläutert. Bekanntlich hat der deutsche Gesetzgeber mit dem KonTraG und dem TransPuG die Segmentberichterstattung, d. h. die Berichterstattung für einzelne Geschäftsbereiche, für bestimmte Unternehmen in das HGB aufgenommen. Die Segmentberichterstattung dient insbesondere auch den Informationsbedürfnissen der Kapitalmärkte.
Rüping hat im Jahrbuch Juristischer Zeitgeschichte (Band 3 – 2001/2002, S. 41 ff.) ein auf den ersten Blick weit von der alltäglichen Praxis liegendes Thema behandelt, nämlich „Justiz und Verwaltung im Führerstaat: Der Reichsfinanzhof als Gehilfe der Reichsfinanzverwaltung”. Besonders lesenswert sind die Ausführungen Rüpings zu der Generalklausel des § 4 RAO, wonach bei der Auslegung der Steuergesetze ihr Zweck, ihre wirtschaftliche Bedeutung und die Entwicklung der Verhältnisse zu berücksichtigen sind (S. 55 ff.). Rüping stellt seine Ausführungen unter die Überschrift „Von der w...