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StuB Nr. 4 vom Seite 177

Hochschulstudium als Werbungskosten: Rechtsprechungsänderung

RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn und Ass. iur. Nathalie Hecker, Köln

Die Unterscheidung zwischen Fortbildungskosten als Werbungskosten und Ausbildungskosten als Sonderausgaben ist ein leidiges Thema. So mancher Stpfl. stritt schon mit der Finanzverwaltung über die Anerkennung seiner Fortbildungskosten als sog. „vorweggenommene Werbungskosten”. Mit dem (DStR 2003 S. 150) haben sich die bisherigen Abgrenzungs- und Streitfragen nun erfreulicherweise wohl überwiegend erledigt. Die bisherige Ansicht unterschied wie folgt (Schmidt/Drenseck, EStG, 21. Aufl. 2002, § 19 EStG Rn. 60 „Ausbildungskosten”): Ein Erststudium sollte, selbst wenn es berufsbegleitend erfolgte, zur privaten Lebensführung gehören und damit dem beschränkten Sonderausgabenabzug unterfallen. Die Aufwendungen für die Aufnahme eines spezialisierenden Zweitstudiums, durch das zur Fortbildung bereits erworbene Erkenntnisse ergänzt und vertieft werden und mit dem kein Berufsartwechsel verbunden ist, sollten in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt werden.

Der BFH sieht das nun anders. Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium wertet er nun als Werbungskosten, sofern sie beruflich veranlasst sind. Er bejaht eine berufliche Veranlassu...

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