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IFRS 3 Business Combinations: Bilanzierung von Übernahmen
– Inkonsistenzen und Gestaltungsspielräume –
Welche neuen Ansatzkriterien gelten für immaterielle Vermögenswerte und Contingent Assets?
Auf welche passivseitigen Neuregelungen ist hinzuweisen? Was gilt bei der Goodwillbilanzierung?
Sind die Neuregelungen mit Blick auf die Primärzielsetzung der IAS/IFRS zweckadäquat?
I. Einleitung
Der am veröffentlichte Rechnungslegungsstandard IFRS 3 „Business Combinations” stellt einen Meilenstein in der Umsetzung des umfassenden Business Combinations Project Phase I des IASB dar. Mit IFRS 3, der den bisherigen IAS 22 „Business Combinations” ersetzt, verändert sich die bilanzielle Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen mitunter tiefgreifend. Zugleich ist der neue Standard ein weiterer Schritt auf dem Wege zum Fair-Value-Accounting, d. h. zu einer marktwertorientierten, zeitwertstatischen Bilanzierungsweise. Im Zuge seiner Veröffentlichung sahen sich ferner die Standards IAS 36 „Impairment of Assets” sowie IAS 38 „Intangible Assets” weitreichenden Änderungen unterworfen. Die Neuregelungen stehen auch im Zeichen der Konvergenzbestrebungen zwischen dem IASB und dem FASB. Im gleichen Maße wie die Ankündigung des FASB, in naher Zukunft die Regelungen der korrespondierenden US-Rechnungslegungsstandards S...