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Verlustverrechnungsbeschränkungen stiller Beteiligungen im Konzern
– Grundlagen – Beschränkungen nach dem StVergAbG – Verschärfungen durch Korb II – Gestaltungsüberlegungen –
Führt Korb II zu weiteren Verschärfungen der Verlustverrechnung stiller Beteiligungen im Konzern?
Lässt sich die stille Beteiligung trotz der Verschärfungen weiterhin zur Ergebniskonsolidierung im Konzern nutzen?
Bieten sich Alternativen zur stillen Beteiligung an?
I. Hintergrund der Verlustverrechnungsbeschränkungen nach § 15 Abs. 4 EStG
Nach den zunehmenden gesetzgeberischen Beschränkungen der steuerlichen Organschaft in den letzten Jahren – zu nennen sind in diesem Zusammenhang der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags als zwingende Voraussetzung für die gewerbesteuerliche Organschaft, der Ausschluss von Lebens- und Krankenversicherungen als taugliche ertragsteuerliche Organgesellschaften sowie die Abschaffung der Mehrmütterorganschaft – hat sich die stille Beteiligung (§ 230 HGB) zu einer interessanten Alternative zur Ergebniskonsolidierung zwischen verbundenen Unternehmen entwickelt. Flankierend zur Abschaffung der Mehrmütterorganschaft wurde deshalb mit dem StVergAbG eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verlustverrechnungsbeschränkung für stille Gesellschaften, Unterbeteiligungen und sonstige Innengesellschaften an Kapitalgesellschaften eingeführt (§§ 15 Abs. 4 Satz 6 und 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG i. d. F. des StVergAbG). Da diese Re...