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Versicherungsschutz als „Car-Garantie” im Gebrauchtwagenhandel umsatzsteuerfrei
Das Problem: Den Käufern von Gebrauchtwagen bot ein Kfz-Händler eine Garantie für bestimmte Bauteile an. Durch eine Versicherungs-AG wurde Versicherungsschutz gewährt. Der Händler behandelte die dafür von den Kfz-Käufern gezahlten Beträge als Entgelt für die umsatzsteuerfreie Verschaffung von Versicherungsschutz (vgl. § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG). Nach einer Außenprüfung sah die Finanzverwaltung die Verschaffung des Versicherungsschutzes als Nebenleistung der steuerpflichtigen Hauptleistung an (Verschaffung der Verfügungsmacht am Fahrzeug) und unterwarf auch das auf den Versicherungsschutz entfallende Entgelt des Käufers der Umsatzbesteuerung.
Das BFH-Urteil: Besondere Bedeutung kommt insoweit der Abgrenzung zu, ob es sich bei den erbrachten Leistungen um eine einheitliche Leistung oder um mehrere getrennt zu beurteilende selbständige Einzelleistungen handelt. Der (StuB 2002 S. 1229) die Steuerfreiheit des Versicherungsschutzes bestätigt. Denn nach den Versicherungsbedingungen war derjenige Versicherungsnehmer, der zugunsten der Kunden den Versicherungsvertrag abgeschlossen hatte. Die Kunden konnten die aus dem Versicherungsvertrag resultierenden Ansprüche auf Sc...