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Gewerblicher Beteiligungshandel
Mit Urteil vom - X R 55/97 (StuB 2001 S. 1033) hat der BFH erstmals entschieden, dass der Handel mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gewerblich – und damit gewerbesteuerpflichtig – sein kann. Im zugrunde liegenden Sachverhalt gründete ein Speditionskaufmann innerhalb von vier Jahren elf GmbH bzw. erwarb 100 %ige Beteiligungen an ihnen. Nach Ausstattung der Gesellschaften mit Güterfernverkehrsgenehmigungen veräußerte er die Beteiligungen. Das FA qualifizierte die Veräußerungen als gewerblich und damit gewerbesteuerpflichtig; der Stpfl. vertrat die Auffassung, die Veräußerungen unterlägen als Veräußerungen wesentlicher Beteiligungen nach § 17 EStG zwar der ESt, nicht aber der GewSt.
Der X. Senat des BFH beurteilte das Vorgehen des Stpfl. – ebenso wie das FA und die Vorinstanz – als gewerblich. Er sieht darin eine selbständige, nachhaltige und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, die sich nicht als private Vermögensverwaltung darstellt. Dabei verweist der BFH auf seine ständige Rechtsprechung, nach der die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten wird, wenn die Ausnutzung substanzieller Vermögensw...