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Anpassung von Versicherungsverträgen wegen des Euro-Glättungsgesetzes
( St 323)
Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. ist gefragt worden, ob die Umstellung (Erhöhung) eines Versicherungsvertrags auf die neuen (nicht centgenauen, sondern gerundeten) Eurobeträge als steuerlich relevante Vertragsänderung angesehen wird. Das BMF hat zu der vorgenannten Frage in Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:
Durch das Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge vom (BGBl I S. 1790) wird ab 2002 die Pauschalierungsgrenze in § 40b Abs. 2 EStG für bestimmte Zukunftssicherungsleistungen (Direktversicherungen und Pensionskassen) von bisher 3 408 DM auf 1 752 € erhöht. Gleichzeitig ist für Gruppenverträge der bisherige Durchschnittswert von 4 200 DM auf 2 148 € angehoben worden. Bei vermögenswirksamen Leistungen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 VermBG) ist der bisherige Höchstbetrag von 936 DM auf 480 € festgesetzt worden. Soweit im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen die bisherigen DM-Höchstbeträge in den Verträgen an die neuen Euro-Höchstbeträge angepasst werden, handelt es sich steuerlich nicht um eine schädliche Vertragsänderung. Die Anpassung der Versicherung wegen der Umstellung auf Euro hat auch keinen Einfluss auf d...