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StuB Nr. 2 vom Seite 92

Internet: Neue Rechtsprechung zum Domainrecht

von RA Michael von Schubert, Bonn

Am um 10:56:59 Uhr waren bei der Denic 5 964 757 Domains mit der Endung „.de” registriert. Bis zu dieser Uhrzeit wurden allein an diesem einen Tag 3 383 neue Domains bei der Denic eingetragen (Statistik unter www.denic.de). Seit etwa Januar 1999 (damals „nur” rund 250 000) erleben wir einen steilen exponentiellen Anstieg der Domainreservierungen (Grafiken zur Entwicklung der Registrierungen findet der interessierte Leser ebenfalls auf den Seiten der Denic). Angesichts dieser Zahlen wird es wohl niemanden verwundern, dass Streitigkeiten um Domains vor allem seit der Explosion der Neuregistrierungen die deutschen Gerichte nachhaltig beschäftigen. Unterstellt man, dass der gerichtliche Instanzenweg jedenfalls zwei Jahre in Anspruch nimmt, so erklärt sich, dass zwischenzeitlich zu vielen typischen Konfliktsituationen Grundsatzentscheidungen vorliegen oder aktuell ergehen. Gerade veröffentlicht wurde eine Entscheidung des OLG Frankfurt zur Domain „drogerie.de”. Der BGH hatte sich mit einem Streit um die Domain „shell.de” auseinanderzusetzen. Auch dieses Urteil soll wegen des anhaltenden Echos in der Fachwelt vorgestellt werden.

I. Sittenwidriges Domaingrabbing oder wettbewerbsrechtlich...

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