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StuB Nr. 2 vom Seite 79

Pensionsrückstellungen und Zuwendungen an Unterstützungskassen: Berücksichtigung gesetzlicher Renten

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Das sog. Näherungsverfahren zur Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und bei der Ermittlung der als Betriebsausgaben abzugsfähigen Zuwendungen an Unterstützungskassen ist zuletzt im (BStBl I S. 661 = StuB 2001 S. 1177) dargestellt worden.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ergeben sich aufgrund des Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG) vom (BGBl I S. 4637) folgende Auswirkungen auf die Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG und die Ermittlung der als Betriebsausgaben abzugsfähigen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach § 4d EStG:

I. Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen

Nach § 275c SGB VI erhöht sich die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten auf 5 100 € (West) bzw. 4 250 € (Ost) und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 6 250 € (West) bzw. 5 250 € (Ost).

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen erfordert eine Anpassung des bislang zugelassenen Näherungsverfahrens. Die Rdn. 3 und 19 des BStBl I S. 661

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Pensionsrückstellungen und Zuwendungen an Unterstützungskassen: Berücksichtigung gesetzlicher Renten

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