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Änderungen der sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgeltverordnung
Ende Dezember 2001 wurde die „Verordnung zur Änderung der Arbeitsentgeltverordnung” verkündet (VO vom , BGBl I S. 3918). In der ÄnderungsVO werden mit Rückwirkung ab dem komplizierte sozialversicherungsrechtliche Regelungen getroffen, die Berührungspunkte zum Steuerrecht aufweisen und damit zusammenhängen, dass die Finanzierung der zusätzlichen Altersversorgung des öffentlichen Dienstes (Stichwort „VBL”) derzeit auf eine neue Grundlage gestellt wird. Im Kern enthält die neue VO zwei Aussagen (vgl. auch die amtliche Begründung in BR-Drucks. 1019/01): Zum einen wird klargestellt, dass wie bisher gilt, dass der pauschal besteuerte Teil der Umlage des Arbeitgebers zur VBL einer Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterliegt. Zum anderen wird geregelt, dass die – neuerdings vorgesehenen – Sanierungsgelder der Arbeitgeber, die zur Deckung eines eventuellen finanziellen Fehlbetrags bei der VBL gedacht sind, in der Sozialversicherung beitragsfrei bleiben.