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Die steuerfreie Veräußerung von Unternehmen nach § 3 Nr. 40 EStG und § 8b Abs. 2 KStG i. d. F. des UntStFG
– Gestaltungsmöglichkeiten unter Einbeziehung der Befreiungsvorschriften zur Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften –
Welche Konsequenzen ergeben sich mit dem StSenkG im Rahmen der Besteuerung der Veräußerungsgewinne bei Personenunternehmen und bei Kapitalgesellschaften?
Wie wirkt die Befreiungsvorschrift des § 8b Abs. 2 KStG bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften?
Welche Intention verfolgt der Gesetzgeber mit den sog. Missbrauchsklauseln des § 8b Abs. 4 KStG?
I. Vorbemerkungen
Die Umstellung vom Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren und die damit eingeführte Gleichstellung der steuerlichen Behandlung von Dividendeneinkünften und Veräußerungsgewinnen von Anteilen an Kapitalgesellschaften führen zu diversen Gestaltungsmöglichkeiten, denen der Gesetzgeber begegnen muss.
Tatsache ist, dass der Einzelunternehmer/Gesellschafter der Personengesellschaft (nachfolgend soll nur noch vom Personenunternehmer gesprochen werden) bei der Veräußerung oder Aufgabe des Unternehmens oder des Mitunternehmeranteils gegenüber dem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft zunächst benachteiligt wird. Während der Personenunternehmer den Veräußerungsgewinn in voller Höhe der Besteuerung unterwerfen muss – eventuell zum hälftigen Steuersatz –, hat der Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft diesen nach § 3 Nr. 40 ...