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Bilanzielle Behandlung von Zuschüssen
Erhält ein Unternehmen einen Investitionszuschuss aus öffentlichen Mitteln, so kann es diesen erfolgswirksam oder erfolgsneutral vereinnahmen. Die Fallstudie stellt die bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten anhand von vier Beispielen näher vor.
I. Einführung
Unter einem Zuschuss wird ein Vermögensvorteil verstanden, der einem Zuschussempfänger von einem Zuschussgeber zur Förderung eines zumindest auch in seinem Interesse liegenden Zwecks zugewendet wird. Fehlt es an einem Eigeninteresse des Leistenden, liegt kein Zuschuss vor (z. B. beim Schadensersatz, vgl. BStBl 1993 II S. 41). Das Gleiche gilt, wenn ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer Leistung des Zuschussempfängers feststellbar ist. Wichtig ist, dass der Zuschuss von einem außerhalb des Anschaffungsgeschäfts stehenden Dritten gewährt werden muss.
II. Sachverhalte
1. Kapitalzuschuss im Jahr der Anschaffung
Ein Unternehmer kauft am eine Produktionsmaschine für 40.000 € zzgl. 16 % USt. Für diese Anschaffung erhält er am einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln i. H. von 12.000 €. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Produktionsmasc...