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Rangrücktritt in der Handels- und Steuerbilanz
Abgrenzung des einfachen vom qualifizierten Rangrücktritt
Werden in einer Unternehmenskrise Darlehen eines GmbH-Gesellschafters mit einem Rangrücktritt versehen, kann es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rangrücktritt oder um einen verschleierten Forderungsverzicht handeln. Ein einfacher Rangrücktritt ist aber nicht mehr geeignet, eine Überschuldung zu vermeiden. Die Konsequenzen der verschiedenen Rangrücktritte für die Handels-, Steuer- und Überschuldungsbilanz analysiert der folgende Beitrag.
I. Einführung
Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung von Darlehen, für die der Gesellschafter als Darlehensgläubiger mit seiner Kapitalgesellschaft einen Rangrücktritt vereinbart hat. Ausgehend von den zivilrechtlichen Grundlagen S. 810werden die Auswirkungen eines einfachen und qualifizierten Rangrücktritts auf die Handels-, Steuer- und Überschuldungsbilanz näher analysiert.
II. Einfacher Rangrücktritt
1. Begriff, Arten, Bedeutung
Ein Rangrücktritt liegt vor, wenn ein Gläubiger auf eine sonst gegebene Befriedigungsmöglichkeit zugunsten anderer Gläubiger verzichtet (Groh, BB 1993 S. 1882). Nach der herrschenden Meinung stellt ein derartiger Ra...