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Sachprämien und Steuerfreiheit sowie ertragsteuerabgeltende Pauschalierung
Steuerfrei sind Sachprämien, die der Stpfl. für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält, die diesem zum Zwecke der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren gewährt werden. Diese Steuerfreiheit wird nunmehr bis zu einer Höhe von maximal 1 080 EUR (bislang: 1 224 EUR) gewährt. In dem Zusammenhang mit der Reduzierung der Steuerfreiheit steht auch die Anhebung des Pauschalierungssatzes gem. § 37a Abs. 1 Satz 3 EStG auf 2,25 Prozent. Hiervon betroffen ist beispielsweise auch das Bonussystem „Miles and More”. Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer an diesem Bonussystem teilnehmen, sollten in 2004 erneut prüfen, ob das bonusgewährende Unternehmen weiterhin die ertragsteuerabgeltende Pauschalierung anwendet. Ansonsten muss der Arbeitgeber den steuerpflichtigen Bonuswert individuell lohnversteuern.