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StuB Nr. 1 vom Seite 34

Preisnachlässe und Eigenprovisionen bei der Beteiligung an Bauherren- und vergleichbaren Modellen

( - St 231)

Mit den Verfügungen vom und vom war auf anhängige Verfahren zur Frage, wie Rückzahlungen von Eigenkapitalvermittlungsprovisionen in Form von Preisnachlässen und sog. Eigenprovisionen zu behandeln sind, hingewiesen worden. Mit den Urteilen vom  - IX R 20/98 (BFH/NV 2002 S. 854 = StuB 2002 S. 619) und IX R 33/98 (BFH/NV 2002 S. 1024 = StuB 2002 S. 712) hat der BFH entschieden, dass diese Zahlungen nicht zu Sonderbetriebseinnahmen, sondern zu einer Minderung der Anschaffungskosten führen. Dies gilt auch dann, wenn bei dem Fonds die Eigenkapitalvermittlungsprovisionen in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen worden sind.

Sollten Anleger auf einer derartigen Behandlung bestehen, sind die ursprünglich gezahlten Eigenkapitalvermittlungsprovisionen als Anschaffungskosten zu behandeln. Die Übergangsregelung des (BStBl I S. 780 = StuB 2001 S. 1083) findet insoweit keine Anwendung. Ist die Eigenkapitalvermittlungsprovision entsprechend dem (BStBl I S. 366) bis zur 6 %-Grenze als Werbungskosten abgezogen und in der übersteigenden Höhe als Anschaffungskosten behandelt worden, mindert die Rückzahlung zunächst die Anschaffungskosten und führt dann erst zu einer Korrektur des Werbungskostenabzugs. ...

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