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StuB Nr. 1 vom Seite 11

Änderungen eines IAS/IFRS-Abschlusses

Prof. Dr. Henning Zülch und Dipl.-Kfm. Jesco Willms, Clausthal-Zellerfeld
Die Kernfragen:
  • Wie werden Änderungen in einem IAS/IFRS-Abschluss bislang erfasst?

  • Worin liegen die grundsätzlichen Unterschiede zur Behandlung von Änderungen nach dem HGB?

  • Welche Umstellungen ergeben sich aus dem Improvement Project des IASB für die Bilanzierung von Änderungen nach den IAS/IFRS?

I. Vorbemerkungen

Ziel eines IAS/IFRS-Abschlusses ist es, entscheidungsnützliche Informationen für bestehende und potenzielle Anleger bereitzustellen (F. 12 i. V. mit F. 10). Die Konsistenz von Abschlüssen und damit deren Vergleichbarkeit ist hierfür eine notwendige Voraussetzung. Die Vergleichbarkeit ist indes nicht gesichert, wenn bereits veröffentlichte Abschlüsse nachträglich geändert werden oder ein Unternehmen alternative und damit nicht konsistente Schätzungen bzw. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Folgeperioden verwendet. Damit die genannten Abschlusseigenschaften dennoch gewährleistet sind, regelt der IASB in IAS 8 („Net Profit or Loss for the Period, Fundamental Errors and Changes in Accounting Policies”), wie mit

  • Änderungen von Schätzungen im Rahmen der Bewertung (changes in accounting estimates; vgl. IAS 8.23-30),

  • Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (changes in accounting ...

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