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Behandlung einer Beteiligung bei Wohnsitzwechsel ins Ausland
Für die Anwendung des § 6 AStG bei Wegzug eines unbeschränkt steuerpflichtigen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der EU oder des EWR in einen dieser Staaten gilt bis zu einer gesetzlichen Neuregelung Folgendes: Die Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum des Wegzugs ist unter Einbeziehung der nach § 6 Abs. 1 AStG entstandenen Steuer festzusetzen. Gleichzeitig ist abweichend von § 6 Abs. 5 AStG die nach § 6 Abs. 1 AStG entstandene Steuer von Amts wegen zu stunden. Entsprechendes gilt im Fall des § 6 Abs. 3 Nr. 2 AStG, wenn der Steuerpflichtige aufgrund der Bestimmungen des DBA mit einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR als in diesem Staat ansässig gilt.S. 4