Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung bei Ausländern
Leitsatz
Bei einem ausländischen Steuerpflichtigen der persönliche (und möglicherweise auch wirtschaftliche) Kontakte zu seiner Heimat
unterhält und der schon in der Vergangenheit Geldbeträge ins Ausland transferiert hat, besteht in erhöhten Maße die Möglichkeit,
dass der Steueranspruch durch das Hinausschieben der Fälligkeit gefährdet wird.
Die nicht unbegründete Vermutung, dass Vermögensgegenstände ins Ausland transferiert worden sind oder dass dies noch geschehen
könnte und dass insoweit der Steuergläubiger an einer Vollstreckung gehindert wäre, ist stets ein sachlicher Grund für eine
Sicherheitsleistung anzusehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAB-58866
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 29.04.2005 - 3 V 517/04
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