Organschaft: Verlustübernahme nach
§ 302 AktG als
Organschaftsvoraussetzung
Leitsatz
1) Für die steuerliche
Anerkennung einer Organschaft ist bei sinnorientierter Auslegung des Begriffs
"vereinbart" in
§ 17 Nr. 2 KStG
lediglich erforderlich, dass neben den Voraussetzungen von §§
14,
17 Nr. 1 KStG ein
wirksamer Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen und dabei/dadurch die
Verlustübernahme entsprechend
§ 302 AktG
herbeigeführt wird (Änderung der Rspr.).
2) Soweit man der unter Leitsatz 1)
vertretenen Auslegung nicht folgt, ist zumindest eine ausdrückliche
Vereinbarung gemäß
§ 302 Abs. 3 AktG
nicht (mehr) erforderlich (Änderung der Rspr.).
3) Soweit man weder der zu Leitsatz
1) noch zu Leitsatz 2) vertretenen Auffassung folgt, ist es jedenfalls nicht
erforderlich, dass die in einer Ergänzungsvereinbarung vereinbarte
ausdrückliche Verlustübernahme als steuerliche
Wirksamkeitsvoraussetzung bereits bis zum Ende des Jahres der erstmaligen
Durchführung des Gewinnabführungsvertrags i.S. des § 14 Nr. 3
Satz 1 1. Hs.
KStG vereinbart worden sein muss.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 535 Nr. 9 EFG 2005 S. 1643 Nr. 20 WPg 2006 S. 1178 Nr. 18 FAAAB-58841
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