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Übertragung eines Miteigentumsanteils auf Ehepartner
Die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück auf den Ehepartner unter gleichzeitiger Errichtung einer Bruchteilsgemeinschaft und nachfolgendem Abschluss eines neuen Mietvertrags zwischen der Gemeinschaft und dem bisherigen Mieter ist eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Abs. 1a UStG. Anmerkung: Die Entscheidung erging gegen die Auffassung in Abschn. 215 Abs. 8 Nr. 3c UStR 2005.