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FG Rheinland-Pfalz 19.05.2005 4 K 1678/02, NWB direkt 34/2005 S. 5
Verluste bei Verfall von Optionsscheinen
Ungeachtet etwaiger verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Besteuerung von Spekulationseinkünften im Veranlagungszeitraum 1999 können Verluste aus verfallenen Optionsscheinen, die vor dem angeschafft wurden, nicht nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG 1999 geltend gemacht werden. Ein verfassungsrechtlich bedenkliches Vollzugsdefizit ist für die Besteuerung von Spekulationseinkünften im Jahr 1999 nicht festzustellen. Anmerkung: Vgl. aber .