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Verstoßen Vorschriften des AStG gegen EU-Recht?
Die nach dem deutschen AStG vorgesehene Nachversteuerung von Einkünften aus bestimmten ausländischen Betriebsstätten verstößt möglicherweise gegen die im EG-Vertrag garantierte Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit. Zu diesem Schluss ist das FG Münster gelangt und hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die entsprechenden Regelungen des AStG mit dem EG-Vertrag vereinbar sind.