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Erlass von Nachzahlungszinsen bei Berichtigung des Vorsteueranspruchs
Die Erhebung von Nachzahlungszinsen ist bei fehlenden Liquidationsvorteilen des Steuerpflichtigen und fehlendem Liquiditätsnachteil des Fiskus unbillig, sodass eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt, die das Finanzamt zum Erlass festgesetzter Nachzahlungszinsen verpflichtet. Stellt sich im nachhinein heraus, dass ein Umsatzsteueranspruch aus einem Grundstücksverkauf wegen einer steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht besteht und berichtigt der Veräußerer die Rechnung, indem er den Kaufpreis ohne Vorsteuer ausweist, sind festgesetzte Nachzahlungszinsen zu erlassen.