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Zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer
In NWB Beratung aktuell 32/2005 haben wir über die seit dem beim BVerfG anhängige Beschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer berichtet. Den Beschwerdeführern wurde inzwischen das gerichtliche Aktenzeichen mitgeteilt (1 BvR 1644/05). Jeder Steuerpflichtige, der sich gegen die Festsetzung von Grundsteuer auf sein selbstgenutztes Wohngrundstück wehren möchte, kann unter Angabe dieses Aktenzeichens gegen entsprechende Bescheide Rechtsmittel einlegen.[Rechtsanwalt Steuerberater Jan Weber, Heidelberg]