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BFH 25.04.1995 VII R 12/95

Steuerberatung; | Zulassung zur Steuerberaterprüfung für Diplom-Betriebswirte (Berufsakademie)

Der Abschluß als Diplom-Betriebswirt an den staatlichen Berufsakademien des Landes Baden-Württemberg berechtigt bundesweit zur Ablegung der Steuerberaterprüfung bereits nach 4 Jahren hauptberuflicher Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 StBerG). Die Berufsakademie wird im StBerG im Gegensatz zur Fachhochschule zwar nicht ausdrücklich genannt; entsprechend dem Gleichstellungserlaß des Ministers für Wissenschaft und Kunst des Landes Baden-Württemberg ist sie aber als solche zu behandeln, auch wenn die Ausbildungsdauer nur 3 Jahre beträgt ( unter Bestätigung von Hess. FG, EFG 1995, 341).

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