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BFH Urteil v. - VII R 12/95 BStBl 1995 II S. 648

Gesetze: GG Art. 12 Abs. 1StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 1 und 2StBerG § 36 Abs. 2 Nr. 1

Zulassung zur Steuerberaterprüfung: Gleichwertigkeit der Ausbildung an der Berufsakademie Mannheim mit dem Studium an einer Fachhochschule

Leitsatz

Die nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 StBerG für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung geforderte Vorbildungsvoraussetzung eines wirtschaftswissenschaftlichen oder anderen Fachhochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung wird durch den erfolgreichen Abschluß eines Studiums an der Berufsakademie Mannheim als Diplom-Betriebswirt (Berufsakademie) erfüllt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 648
BFH/NV 1995 S. 69 Nr. 9
RAAAA-95332

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BFH, Urteil v. 25.04.1995 - VII R 12/95

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