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Gestalten mit Sonder- und Ansparabschreibungen
Erhöhte Abschreibungen und Ausnutzen der Steuerprogression durch eine Rücklage nach § 7g EStG
Die Vorschrift des § 7g EStG soll kleinen und mittleren Betrieben einen Anreiz geben, neue bewegliche und abnutzbare Anlagegüter anzuschaffen, indem die Liquidität des Betriebs durch die Sonder- und Ansparabschreibung gem. § 7g EStG verbessert werden kann. Begünstigt ist nur die Anschaffung von Wirtschaftsgütern eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs oder im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit. Durch die und v. wurden viele der in der Praxis auftauchenden Probleme geklärt. Allerdings dürfte die BMF-Auffassung insbesondere bei Betriebsveräußerung, -aufgabe oder Einbringung im Hinblick auf die Tarifbegünstigung gem. §§ 16, 34 EStG, aber auch für Investitionen im Jahr der Betriebseröffnung zweifelhaft sein und bei Rücklagen, die nicht in der ursprünglichen Gewinnermittlung gebildet wurden, Konfliktpotenzial eröffnen. S. 2858
I. Ansparabschreibungen gem. § 7g Abs. 3 ff. EStG
1. Die Regelung im Überblick
§ 7g EStG erlaubt in den Absätzen 1 und 2 EStG unter bestimmten Voraussetzungen die Bildung einer Sonderabschreibung von 20 v. H. in den ersten fünf Jahren und in Abs. 3 die Bildung einer gewinnmindernden ...