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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 1329/02

Gesetze: EStG § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 2, FGO § 151 Abs. 3, FGO § 155, ZPO § 708 Nr. 10

Gewährung einer Ansparabschreibung nach § 7g EStG für den Betrieb einer Windkraftanlage

vorläufige Vollstreckbarkeit finanzgerichtlicher Kostenentscheidung

Einkommensteuer 1997 und 1998

Leitsatz

1. Betreibt eine natürliche Person eine Windkraftanlage und ist sie zusätzlich als Handelsvertreter für Baustoffe tätig, stellen beide Tätigkeiten einen einheitlichen Gewerbebetrieb dar, wenn sie von den selben Räumlichkeiten aus ausgeübt, gemeinsam Betriebsmittel eingekauft werden, derselbe Telefonanschluss verwandt und eine Sekretärin in beiden Bereichen eingesetzt wird sowie beide Tätigkeiten über ein gemeinsames Konto abgewickelt werden und für beide Tätigkeiten eine gemeinsame Gewinn- und Verlustrechnung gefertigt wird.

2. Bei einem obsiegenden finanzgerichtlichen Urteil handelt es sich um ein solches i.S.d. § 708 Nr. 10 ZPO. Dies gilt auch nach der Neufassung dieser Vorschrift, wonach Berufungsurteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
LAAAB-58505

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Sächsisches FG, Urteil v. 09.12.2004 - 2 K 1329/02

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