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Gewinne aus der Beteiligung an einem sog. Schneeballsystem
Bei der Entscheidung, ob einer der in § 20 EStG oder § 23 EStG aufgeführten Tatbestände erfüllt ist, kommt es entscheidend darauf an, wie sich das jeweilige Rechtsgeschäft aus der Sicht des Kapitalanlegers als des Leistungsempfängers bei objektiver Betrachtungsweise darstellt. Beteiligt sich ein Kapitalanleger an einem sog. Schneeballsystem, mit dem ihm vorgetäuscht wird, in seinem Auftrag und für seine Rechnung würden „Treasury-Bond-Optionen” erworben, so ist dieser von ihmS. 5 angenommene Sachverhalt der Besteuerung zugrunde zu legen. Hätte der Kapitalanleger, der sich an dem Schneeballsystem beteiligt, erkannt, dass der Erwerb von „Treasury-Bond-Optionen” nur vorgetäuscht war, wären die im Rahmen des Schneeballsystems an ihn ausgezahlten Gewinne als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu erfassen.