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Notarrecht | Notargebühr als verbotene Steuer i. S. der Gesellschaftsteuerrichtlinie
Der entschieden, dass die Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (Gesellschaftsteuerrichtlinie) i. d. F. der Richtlinie 85/303/EWG dahin auszulegen ist, dass die Gebühren, die ein beamteter Notar für die notarielle Beurkundung eines unter diese Richtlinie fallenden Rechtsgeschäfts erhebt (hier: Beurkundung einer Kapitalerhöhung und Satzungsänderung einer GmbH), eine Steuer i. S. der Richtlinie darstellen, wenn nach den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften einerseits nicht ausschließlich beamtete Notare als Notare tätig werden (hier: OLG-Bezirk Stuttgart) und diese selbst Gläubiger der betreffenden Gebühren sind und andererseits die beamteten Notare verpflichtet sind, einen Teil dieser Gebüh...