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NWB Nr. 33 vom Seite 2789 Fach 3 Seite 13635

Informationsaustausch bei Zinseinkünften

Zinseinkünfte unterliegen dem grenzüberschreitenden Informationsaustausch – EU-Zinsrichtlinie seit 1. 7. 2005 in Kraft

Jens Intemann

Die Europäische Union hatte sich im Jahre 2003 auf die Absicherung einer grenzüberschreitenden Besteuerung von Zinseinkünften durch einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten geeinigt. Am hat der Rat der Europäischen Union daher die Richtlinie 2003/48/EG erlassen, die als EU-Zinsrichtlinie bezeichnet wird. Die Richtlinie bestimmt, dass sich (fast) alle Mitgliedstaaten gegenseitig darüber informieren, wenn Zinsen an Bürger eines anderen Mitgliedstaats gezahlt wurden. Nachdem mit der Schweiz eine Vereinbarung über einen Quellensteuerabzug erreicht wurde, ist die EU-Zinsrichtlinie seit in Kraft. Nunmehr wird die deutsche Finanzverwaltung regelmäßig über die im europäischen Ausland erzielten Zinserträge ihrer Bürger informiert. Nur wenige Staaten beteiligen sich nicht an diesem Informationsaustausch, sondern haben sich zur Erhebung einer Quellensteuer verpflichtet, deren Ertrag teilweise den Staaten zusteht, in denen die Anleger ansässig sind.

I. Ziel der EU-Zinsrichtlinie

1. Besteuerung der Zinseinkünfte soll gesichert werden

Die effektive Besteuerung von Zinseinkünften ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union...BStBl 1991 II S. 654

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