Oberfinanzdirektion Münster

Ertragsteuerliche Behandlung der beruflich tätigen Betreuer

Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 24/2005

Mit der Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 33/2003 vom hat die OFD auf das anhängige BFH-Verfahren zur Frage der ertragsteuerlichen Behandlung von Berufsbetreuern – Az. IV R 26/03 – hingewiesen.

Mit , BStBl 2005 II S. 288, wurde die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass Berufsbetreuer gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 EStG erzielen.

Ein beruflich tätiger Betreuer übe keinen einem bestimmten Katalogberuf ähnlichen Beruf aus (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG).

Es liege auch keine sonstige selbständige Tätigkeit i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG vor.

Für die Annahme einer solchen Tätigkeit reiche es zwar aus, wenn die zu beurteilende Tätigkeit den beispielhaft genannten Tätigkeiten im Hinblick auf die allen gemeinsamen Merkmale entspreche (sog. Gruppenähnlichkeit).

Wesensmerkmal der Tätigkeiten i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG sei jedoch die Verwaltung fremden Vermögens. Die Tätigkeit eines beruflich tätigen Betreuers erstrecke sich aber nicht nur auf vermögensverwaltende Tätigkeiten sondern gehe darüber hinaus und betreffe auch persönliche Angelegenheiten (z.B. Gesundheitsangelegenheiten, Wohnungsfragen, Bestimmung des Aufenthalts oder Umgangs).

Soweit Einspruchsverfahren unter Hinweis auf das vorbezeichnete BFH-Verfahren ruhend gestellt worden sind, ist die Bearbeitung wieder aufzunehmen.

Die Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 33/2003 wird hiermit aufgehoben.

Oberfinanzdirektion Münster v.

Fundstelle(n):
OAAAB-58115