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BBV Nr. 8 vom Seite 39

Auskunftsvertrag bei Vermittlung

Redaktion

Für das Zustandekommen eines Auskunftsvertrags kann es genügen, wenn der Anleger den Anlagevermittler um einen Beratungstermin bittet und der Anlagevermittler dann Angaben zu der fraglichen Anlage macht ().

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