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Betrieb von Geldspielautomaten umsatzsteuerfrei
Die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten außerhalb zugelassener öffentlicher Spielbanken darf nicht der Mehrwertsteuer unterworfen werden, wenn diese Tätigkeit in solchen Spielbanken steuerfrei ist. Der BFH hat mit seiner Nachfolgeentscheidung vom judiziert, dass sich Geldspielautomatenbetreiber auf die für sie günstigere 6. EG-Richtlinie berufen können und somit in den Genuss der Umsatzsteuerfreiheit ihrer Umsätze kommen. Anmerkung: Dieses BFH-Urteil ist als Nachfolgeentscheidung zum und C-462/02, Linneweber und Akritidis, ergangen.