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Fehlerhafte Beweiswürdigung durch Finanzgericht
Eine Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts tritt nicht ein, wenn diesem eine hinreichende Grundlage fehlt, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt nachzuvollziehen, wie das Finanzgericht zu der seine Entscheidung tragenden Überzeugung gelangt ist. Der Tatrichter kann ausnahmsweise allein aufgrund einer Würdigung des streitigen Vortrags eines der Beteiligten zu der für seine Entscheidung erforderlichen Überzeugung vom Vorliegen einer Tatsache gelangen. Dann muss dieser Vortrag aus sich heraus so überzeugend und nahe liegend erscheinen, dass es der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung ausnahmsweise gestattet, sich über eine gegenteilige Behauptung eines anderen Beteiligten hinwegzusetzen. Die Vorlage einer privatschriftlichen...