Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schadensersatz bei gemeinschaftsrechtswidriger Vorschrift?
In engen Grenzen kann falscher Umgang mit EU-Recht Haftung auslösen
Werden die Grundfreiheiten des Binnenmarktes verletzt, greift der EuGH ohne Hemmungen in nationale Reservate ein. Immer häufiger auch in das Steuerrecht der Mitgliedstaaten. Unter welchen Voraussetzungen betroffene Steuerpflichtige daraus einen Schadensersatzanspruch ableiten können, zeigt die BFH-Entscheidung v. - V R 16/04. Danach kann ein sich möglicherweise ergebender Schadensersatzanspruch allenfalls die Schäden abdecken, die nach Ergehen entsprechender EuGH-Entscheidungen durch die Aufrechterhaltung gemeinschaftswidriger Bestimmungen entstanden sind.
Sachverhalt
Vor Ergehen der EuGH-Entscheidung v. Rs. C-283/95, Karlheinz Fischer, war unklar, inwieweit EU-Recht die Besteuerung von Glücksspielen verbietet. Im Streitfall betrieb der Kläger im Jahre 1992 ein Glücksspielunternehmen. Gegen ihn wurden deshalb zunächst Umsatzsteuervorauszahlungen und dann eine Jahresumsatzsteuer für 1992 festgesetzt. Gegen den Jahressteuerbescheid über die Umsatzsteuer für 1992 legte der Kläger Einspruch ein. Zur Begründung verwies er auf ein beim EuGH anhängiges Verfahren zur Frage der Umsatzsteuerfreiheit von Glücksspielumsätzen.
Das Finanzamt setzte die Vollziehung ...