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Fallstricke der Liebhaberei bei der Wohnungsvermietung
Besondere Rechtsgrundsätze bei verbilligter Vermietung an Angehörige
Eine Wohnung verbilligt an einen Angehörigen zu vermieten, ist seit langem ein beliebtes Steuersparmodell: Der Betrag der Mietherabsetzung wirkt wie ein zusätzlicher steuerlicher Freibetrag. Die steuerlichen Vorteile gehen allerdings – ganz oder teilweise – verloren, wenn der Vermietungsverlust steuerlich nicht anerkannt wird oder das Finanzamt zumindest die Werbungskosten entsprechend der Mietherabsetzung kürzt. Beide Rechtsfolgen lassen sich nach Auffassung des BFH in bestimmten Fallgruppen aus dem steuerlichen Gedanken der Liebhaberei herleiten.
Kürzung der Werbungskosten
Das Gesetz sieht eine Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung erst dann vor, wenn die tatsächlich verlangte Miete weniger als 56 v. H. der ortsüblichen Miete ausmacht (§ 21 Abs. 2 EStG). Die Rechtsprechung des BFH hat diese Grenze für die Mehrzahl der Fälle auf 75 v. H. angehoben, und zwar unter dem rechtlichen Gedanken der Liebhaberei. In der Praxis ist für die rechtliche Beurteilung regelmäßig entscheidend, in welchem Umfang die Miete ermäßigt worden ist:
Bei einer Mietermäßigung bis 25 v. H. gelten nach Auffassung des BFH dieselben Grundsätze wie bei einer Dauervermi...