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Umsatzsteuer | Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität und damit zusammenhängende sonstige Leistungen
Durch Art. 5 Nr. 1 bis 4, 6 und 10 EURLUmsG v. (BGBl 2004 I S. 3310) wurde § 3g UStG eingefügt und die §§ 3, 3a, 5 und 13b UStG geändert. Die Rechtsänderungen sind nach Art. 22 Abs. 5 des EURLUmsG mit Wirkung v. in Kraft getreten. Das NWB NAAAB-57836 zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität sowie der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen Stellung genommen. Das BMF äußert sich zu folgenden Punkten: (1) Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität (§ 3g UStG), (2) Innergemeinschaftlicher Erwerb, innergemeinschaftliches Verbringen sowie Einfuhr von Gas oder Elektrizität (§ 3g Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 6 UStG), (3) Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen und die Fernleitung, die Übertragung oder die Verteilung über diese Netze sowie...