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Auslandsreisen eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH als vGA
Übernimmt eine GmbH die Kosten für eine Auslandsreise ihres Ges.-Gf., so kann hierin eine vGA zu sehen sein, wenn die Auslandsreise im Fall eines Einzelunternehmers vom Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG erfasst würde. Mit seiner Entscheidung bewirkt der BFH, dass die für § 12 Nr. 1 EStG bei Auslandsreisen von Einzelunternehmern entwickelten Grundsätze im Ergebnis auch bei der GmbH zur Anwendung kommen. Dient die Reise des Ges.-Gf. sowohl betrieblichen Belangen der GmbH als auch nicht nur untergeordneten allgemein-touristischen Interessen des Geschäftsführers, so sind die Aufwendungen zwar Betriebsausgaben, da die GmbH keine Privatsphäre hat, jedoch im Wege der vGA dem Einkommen der GmbH wieder hinzuzurechnen (RiFG Bernd Rätke, Berlin).