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Einlagen und Entnahmen in der Buchführung
Einlagevorgänge wirken sich grundsätzlich nicht auf den Gewinn eines Unternehmens aus. Jedoch ist die Bestimmung der Einlagehöhe von entscheidender Bedeutung für die zukünftig im Betriebsvermögen vorzunehmende Abschreibung, die immer erfolgswirksam ist. Bei den Entnahmen wird danach unterschieden, ob Bargeld erfolgsneutral entnommen wird oder ob es sich um eine Sachentnahme handelt, die Einfluss auf das Jahresergebnis des Unternehmens hat.
I. Sachverhalte und Aufgabenstellung
Sachverhalt 1: Einlagen bei der Unternehmensgründung
Der Steuerpflichtige S eröffnet ein gewerbliches Unternehmen im Bereich der Metallverarbeitung zum . Um die Liquidität nicht zu sehr zu beanspruchen, überführt er aus seinem Privatvermögen in sein Betriebsvermögen folgende Wirtschaftsgüter, die bisher noch nicht zur Erzielung anderer Einkünfte berücksichtigt wurden:
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Wirtschaftsgut |
Zeitpunkt der Anschaffung |
Anschaffungs-kosten inkl. USt |
Gemeiner Wert (= Teilwert) zum
|
Rest-Nutzungsdauer (Jahre) |
Büroschrank | 01/2001 | 3.480 € | 1.800 € | 4 |
Bürotisch | 03/2002 | 928 € | 500 € | 7 |
S. 726 | ||||
Bürostuhl | 03/2002 | 580 € | 400 € | 7 |
Pkw | 01/2003 | 33.000 € | 21.000 € |