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Grundstücksanmietung durch Betriebsgesellschaft
Mietet die Betriebsgesellschaft im Falle einer bereits aus anderen Gründen bestehenden Betriebsaufspaltung vom Besitzunternehmen ein Grundstück an, ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Wirtschaftsgut zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehört. Dies gilt unabhängig davon, ob das überlassene Grundstück eine weitere wesentliche Be-S. 5triebsgrundlage darstellt. Die Anmietung belegt, dass die Betriebsgesellschaft davon ausgeht, das Grundstück fördere ihren Betrieb. Nicht entscheidend ist, ob sie ein vergleichbares Grundstück anderweitig mieten oder erwerben kann. Da die Betriebsgesellschaft und das Besitzunternehmen über den einheitlichen Betätigungswillen miteinander verbunden sind, bewirkt dies, dass es zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehört, weil...