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Kettenschenkung oder direkte Zuwendung?
Grundstückserwerb von den Schwiegereltern
Eine beliebte Methode zur Reduzierung der Schenkungsteuer bei mehrstufigen Vermögensübertragungen ist die so genannte echte Kettenschenkung. Die Steuerersparnis ergibt sich daraus, dass sich Freibetrags- und Progressionsunterschiede zu Nutze gemacht werden. Als Mittelsperson wird sich solcher Personen bedient, die dem Bedachten verwandtschaftlich näher stehen als der ursprünglich Zuwendende: Eine Schenkung des Schwiegervaters an den Schwiegersohn z. B. unterliegt der Steuerklasse II. Bei einer Zuwendung an die Tochter dagegen S. 11 wäre Steuerklasse I einschlägig. Würde die Tochter den Vermögensgegenstand dagegen später schenkweise an ihren Ehemann übertragen, wäre diese Zuwendung ebenfalls nach Steuerklasse I zu versteuern. Mit der Frage, ob eine echte Kettenschenkung vorgelegen hat, musste sich der BFH in der Entscheidung vom - II R 54/03 auseinandersetzen.
Sachverhalt
Die Schwiegereltern des Klägers waren je zur Hälfte Miteigentümer einer Eigentumswohnung. In einem notariellen Vertrag der Schwiegereltern mit deren Tochter, der Ehefrau des Klägers, waren folgende Vereinbarungen enthalten: Die Schwiegereltern übertrugen auf ihre Tochter einen hälft...