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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 307/01

Gesetze: VO (EG) Nr. 2848/98 Art. 50 Abs. 2a

Kürzung der Rohtabakprämie wegen unzutreffender Parzellenangabe

Leitsatz

Die Sanktionsregelung des Art. 50 Abs. 2a der Verordnung (EG) Nr. 2848/98 (nach der die dem betreffenden Erzeuger für die laufende Ernte zu zahlende Rohtabakprämie um 5 % gekürzt wird, wenn die Parzelle, auf der der Tabak erzeugt wird, nicht der im registrierten Anbauvertrag angegebenen Parzelle entspricht) verstößt weder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gegen rechtsstaatliche Grundsätze.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAB-57220

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 18.04.2005 - IV 307/01

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